Branche Wohnungsauflösungen

Wohnungsauflösungen

Bei Wohnungsauflösungen (auch Haushaltsauflösung oder Entrümpelung genannt) werden Wohnungen geräumt (aufgelöst, entrümpelt). Bei Wohnungsauflösungen werden auch die zur Wohnung gehörenden Nebenräume, wie beispielsweise Kellerräume oder Dachböden geräumt. Sachwerte aus dem Hausrat des Wohnungsinhabers, können verkauft werden. Unbrauchbarer Hausrat kann nach der Wohnungsauflösung in der Regel von einer Sperrmüllabfuhr abgeholt werden. Handelt es sich bei der Wohnung um eine Eigentumswohnung, muss die Wohnung, in dem sich der aufzulösende Haushalt befunden hat, bei der Haushaltsauflösung oftmals ebenfalls verwertet werden. Die Kosten für eine Wohnungsauflösung hat in den meisten Fällen der Eigentümer des Hausrats zu tragen. Bei einem Todesfall kommen meistens die Erben für die Haushaltsauflösung auf. Kann der frühere Wohnungsinhaber die Kosten der Entrümpelung nicht übernehmen, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Unter Umständen kommen die Träger der Grundsicherung für die Kosten der Wohnungsauflösungen auf, wofür allerdings die entsprechenden Anträge bei dem zuständigen Sozialleistungsträger gestellt werden müssen.
 
Bei Firmen-Vergleich.de finden sich viele Experten für Wohnungsauflösungen, die Firmen-Vergleich nutzen möchten, um ihre Wohnungsauflösungen besser zu vermarkten. Bei Firmen-Vergleich.de finden sich zum Beispiel Experten für Wohnungsauflösungen aus Bad Wurzach, München, Wegberg, Düsseldorf, Burgsinn, Kulmbach, München, Griesheim, Stuttgart, Fürth, Wermelskirchen, Bremerhaven und Regnitzlosau. Wenn Sie Ihre Wohnungsauflösungen auch bei Firmen-Vergleich präsentieren wollen, nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf, um ein Angebot zu erhalten.
 
Ausführlichere Informationen rund um Wohnungsauflösungen finden sich im WorldWideWeb zum Beispiel im Online-Lexikon für Betreuungsrecht.


Suchergebnisse

Suchen im Branchenbuch

Klicken Sie auf einen der Buchstaben, um im Branchenbuch zu suchen.