Branche Entrümpelungen

Entrümpelungen

Die Bezeichnung Entrümpelung wird meist statt dem Wort Haushaltsauflösung verwendet, wenn zu einem großen Teil oder ausschließlich nutzlose oder wertlose Gegenstände aus einem Haushalt entfernt werden. Bei den Entrümpelungen werden meist nicht nur Wohnungen oder Häuser, sondern auch die zugehörigen Nebenräume entrümpelt. Bei den Nebenräumen, die ebenfalls vom Hausrat des Wohnungsinhabers befreit werden, handelt es sich oftmals um Keller, Söller oder Vorratsräume. In den meisten Fällen wird entrümpelt, wenn der jeweilige Wohnungsinhaber den betroffenen Haushalt nicht mehr weiterführt. Die Entrümpelungen können dabei aus verschiedenen Gründen nötig werden, beispielsweise bei Umzug des Bewohners, nach einem Todesfall oder auch im Zuge einer Zwangsräumung. Bei Auswanderungen oder dauerhafter Unterbringung des Besitzers in einer Klinik können ebenfalls Entrümpelungen notwendig sein. Bei professionellen Haushaltsauflösungen werden die anfallenden Arbeiten nicht vom Eigentümer des Hausrats bzw. dem Besitzer der betreffenden Wohnung durchgeführt, sondern von spezialisierten Fachbetrieben. Für die Entrümpelung kann vom Auftraggeber eine Vorsorgevollmacht abgegeben werden. Haushaltsauflösungen werden vielfach von geprüften Entsorgungsfachbetrieben (Abkürzung: Efb) durchgeführt. Richtlinien für Entsorgungsfachbetriebe finden sich in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (Abkürzung: EfbV).

Zahlreiche Entsorgungsfachbetriebe und sonstige Anbieter von Entrümpelungen nutzen bereits die Leistungen der Webplattform Firmen-Vergleich, um ihre Haushaltsauflösungen professionell im Internet zu präsentieren. So finden sich unter unseren Kunden zum Beispiel Entsorgungsfachbetriebe und sonstige Anbieter von Entrümpelungen aus Kloster-Lehnin, Heiligenhaus, Köln, Bad Wurzach, Müllheim, München, Mannheim, Mönchengladbach und Düsseldorf-Vennhausen. Wir helfen Ihnen effektives Marketing für Ihre Entrümpelungen zu betreiben.

Ähnliche Themenbereiche wie Wohnungsauflösungen, Entrümpelungsdienst und Haushaltsauflösungen können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Der Text der Entsorgungsfachbetriebeverordnung kann hier eingesehen werden.


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