Branche Zeitungsverlage

Zeitungsverlage

Zeitungsverlage arbeiten in der BRD auf der Rechtsgrundlage des Verlagsgesetzes. Das Verlagsgesetz regelt das Verlagswesen in Deutschland seit dem Jahr 1901. Das Verlagsgesetz wurde im Lauf der Zeit allerdings mehrfach verändert. Wichtigster Bestandteil des Verlagsgesetz ist der sogenannte Verlagsvertrag. Der Verlagsvertrag wird zwischen Autor und Verleger abgeschlossen. Verlagsverträge nach dem Verlagsgesetz gelten aber ausschließlich für den herkömmlichen Druck in physischer Form. Die Nutzung von Texten für das Internet wird nicht durch das Verlagsgesetz geregelt.
Die Rechtsverhältnisse zwischen Urheber und Verleger werden nicht nur durch das Verlagsgesetz, sondern auch durch das Urheberrechtsgesetz bestimmt.
Zeitungsverlage beschäftigen oftmals diverse Angestellte, wie beispielsweise Medienkaufleute, Wissenschaftler, Verlagshersteller und Lektoren. Zeitungsverlage erwerben in den meisten Fällen das ausschließliche Nutzungsrecht an den Werken der Autoren, die über das Urheberrecht verfügen. Die Zeitungsverlage beschäftigen sich zudem mit der Vervielfältigung und Finanzierung der Zeitungen.
 
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Ähnliche Themenbereiche wie Zeitschriften, Verlage und Buchverlage können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Der genaue Text des deutschen Verlagsgesetzes kann auf dieser Webseite eingesehen werden.


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