Branche Vereine

Vereine

Die Allgemeinen Vorschriften des BGB zum Verein unterscheiden bei den rechtliche Formen einen wirtschaftlichen (Paragraph 22 Bürgerliches Gesetzbuch) Verein von einem nichtwirtschaftlichen Verein ( Paragraph 21 Bürgerliches Gesetzbuch ). Für den nichtwirtschaftlichen Verein benutzt die Rechtsprechung auch den Begriff Idealverein. Alteingesessene Vereine sind zum Beispiel in Münster, Leipzig, Oberhausen, Hagen, Salzgitter und Neuss zu finden. Altrechtliche Vereine bestanden bereits vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuch und insbesondere die rechtsfähigen altrechtlichen Vereine nehmen eine Sonderstellung ein. Die rechtsfähigen altrechtlichen Vereine sind nicht wie die sonstigen rechtsfähigen Vereine im Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Sie sind aber dennoch juristische Personen. Ein so genannter eingetragener Verein (kurz e. V.) ist ein Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist, wobei vom Vereinssitz abhängt, welches Amtsgericht zuständig ist. Eingetragene Vereine sind juristische Personen und vollrechtsfähig. Eingetragene Vereine können als Rechtssubjekte selbst Träger von verschiedenen Rechten und Pflichten sein und können vor Gericht klagen und verklagt werden. Ein nicht eingetragener Verein wird in der heutigen Zeit gemäß Paragraph 54 Bürgerliches Gesetzbuch wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt.

 

Ähnliche Themenbereiche wie Verbände, Flaggen und Pokale können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Weitere Informationen zum Thema Vereine finden sich im Internet beispielsweise in diesem Wiki für Vereine.


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