Branche Sachverständige

Sachverständige

Sachverständige berufen sich auf ein bestimmtes Fachgebiet, punkten mit überdurchschnittlichem Fachwissen und sind rechtlich gesehen natürliche Personen. Der Name wird häufig in Gerichten eingesetzt, allerdings sind sie dort als Berater tätig und an dem jeweiligen Entscheidungsprozess beteiligt, aber nicht an der letztendlich gefällten Enscheidung. Um diese Tätigkeit auszuüben sind folgende Voraussetzungen nötig: Hochschulstudium mit Abschluß, mehrjährige Berufserfahrung und eine entsprechende Weiterqualifizierung. Sachverständige, die handwerksbezogen arbeiten möchten, sollten einen Abschluss als Handwerksmeister absolviert haben. Die entsprechende Berufspraxis mit fachlicher oder rechtlicher Fortbildung sollte ausreichend sein, allerdings ist die Bezeichnung \"Sachverständiger\" nicht geschützt. Gutachter werden besonders in Familiengerichten wegen Sorgerechtsfragen, Gewaltfragen vor Gericht konsultiert und müssen ausgebildete Diplompsychologen sein. Zu dieser Ausbildung benötigen sie eine psychologische Approbation als psychologische Psychotherapeuten, eine Therapieausbildung und ebenso eine langjährige Berufspraxis. Durch entsprechende Seminare oder Fernstudien können sich Sachverständige stets weiterbilden. Sachverständige sind in unterschiedlichen Sachverständigergruppen tätig, wie z.B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, verbandsanerkannte Sachverständige, amtlich anerkannte Sachverständige, freie Sachverständige und Behörden als Sachverständige.

 

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